Eine nachvollziehbare Buchhaltung mit allen erforderlichen Belegen ist für uns selbstverständlich.
Unsere Wohnungseigentümerverwaltung leisten wir unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben:
- WEG (Wohnungseigentümergesetz)
- Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
- Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Nachfolgend haben wir unsere Leistungen einmal aufgelistet. Diese können Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden:
- Führung eines Hausgeld- & Instandhaltungsrücklagentreuhandkontos
- Einzug der monatlichen Hausgelder und Kontrolle
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Beauftragung der Heizkostenabrechnung
- Betriebskostenabrechnung für die Eigentümer
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten
- Abschluss von Verträgen
- Regelmäßige Objektbegehung
- Ausschreibung & Vergabe notwendiger Reparaturen ggf. nach Rücksprache mit dem Beirat oder der Eigentümergemeinschaft
- Abnahme von Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen ggf. gemeinsam mit dem Beirat
- Überwachung regelmäßiger Wartungsarbeiten
- Prüfung aller Eingangsrechnungen
- Abschluss von Versicherungsverträgen & sonstigen relevanten Objektverträgen
- Durchführung der Eigentümerversammlung
- Anfertigen und Versand der Versammlungsprotokolle
- Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung